Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Bedingungen und Konditionen Sports Endurance B.V.
Version 21 September 2022
1. Definitionen
1.1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, die immer mit einem Großbuchstaben geschrieben werden und sowohl im Singular als auch im Plural verwendet werden, die folgende Bedeutung:
1.1.1. Angebot: das Angebot, das der Lieferant dem Abnehmer für die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen macht oder gemacht hat, sei es in Form eines (schriftlichen) Angebots oder nicht;
1.1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die u.a. unter www.sportsendurance.de/algemene-voorwaarden einzusehen sind ;
1.1.3. AVG: die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
1.1.4. Widerrufsfrist: die Frist, innerhalb derer der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;
1.1.5. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die mit ihrem Handel, Gewerbe, Handwerk oder Beruf zusammenhängen, und die den Vertrag mit dem Lieferanten abgeschlossen hat;
1.1.6. Rücktrittsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag innerhalb der Bedenkzeit ohne Angabe von Gründen aufzulösen;
1.1.7. Rechte am geistigen Eigentum: alle Rechte am geistigen Eigentum und die damit verbundenen Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Domainnamenrechte, Handelsnamenrechte, Markenrechte, Designrechte, verwandte Rechte, Patentrechte und Rechte an Know-how;
1.1.8. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die den Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen hat, unabhängig davon, ob sie ein Verbraucher ist;
1.1.9. Lieferant: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sports Endurance B.V., mit Sitz in de Lageweg 28 (2222 AG) in Katwijk, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der KvK-Nummer 27377617;
1.1.10. Vertrag: der zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer geschlossene Vertrag, auf dessen Grundlage der Lieferant dem Abnehmer die Produkte und/oder Dienstleistungen zur Verfügung stellt und von dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen untrennbaren Teil bilden;
1.1.11. Fernabsatzvertrag: der zwischen dem Lieferanten und dem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit des Lieferanten und des Verbrauchers geschlossene Vertrag, bei dem bis zum und einschließlich des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
1.1.12. Partei: Lieferant oder Abnehmer;
1.1.13. Parteien: Lieferant und Abnehmer;
1.1.14. Personenbezogene Daten: Personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4.1 AVG;
1.1.15. Datenschutzerklärung: die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter www.sportsendurance.de/privacy-statement;
1.1.16. Website: die Website des Anbieters, abrufbar unter www.sportsendurance.de, einschließlich aller zugrunde liegenden Webseiten.
2. Identität und Kontaktangaben des Lieferanten
2.1. Der Lieferant ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen;
Sports Endurance B.V.
Lageweg 28
2222 AG Kawtijk (Zh)
Niederlande
+31(0)71 408 17 27
info@sports endurance.de
3. Anwendbarkeit
3.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und können in andere Sprachen übersetzt worden sein. Im Falle von Streitigkeiten zwischen verschiedenen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die niederländische Version maßgebend und muss gemäß den niederländischen Gesetzen und Vorschriften ausgelegt werden.
3.2. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für das Angebot, den Vertrag, die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen durch den Lieferanten und die Ausführung von (anderen) (Rechts-)Handlungen zwischen den Parteien.
3.3. Der Abnehmer erklärt, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt wurden, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und dass er mit ihnen einverstanden ist.
3.4. Etwaige Bedingungen des Kunden, wie allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen, gelten nicht und werden ausdrücklich abgelehnt.
3.5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen des Angebots, des Vertrags und/oder der Allgemeinen Bedingungen ungültig, gesetzeswidrig und/oder nicht durchsetzbar sind, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall werden die Parteien in gutem Einvernehmen über eine neue Bestimmung verhandeln, die an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten soll und die so weit wie möglich den gleichen Anwendungsbereich wie die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung hat.
3.6. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Angebot, dem Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die folgende Rangfolge, wobei der Vertrag Vorrang hat:
Vertrag;
3.6.2. dasAngebot;
3.6.3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden ein Angebot, in dem die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen sowie die vom Kunden bei Annahme des Angebots zu zahlende Vergütung angegeben sind.
4.2. Ein Angebot ist unverbindlich und verpflichtet den Abnehmer zu nichts.
4.3. Wenn ein Angebot in einem (schriftlichen) Kostenvoranschlag gemacht wird, gilt das Angebot für die Dauer von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach dem Datum des Versands durch den Lieferanten, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.
4.4. Die Beschreibung der Produkte und/oder Dienstleistungen im Angebot ist verbindlich. Der Lieferant ist nicht an eine abweichende Antwort in der Annahmeantwort des Auftraggebers gebunden, auch wenn diese Antwort nur in geringfügigen Punkten vom Angebot abweicht.
4.5. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot angenommen worden ist. Das Angebot gilt als angenommen, sobald der Abnehmer dem Angebot zustimmt, oder wenn der Lieferant ein Verhalten des Abnehmers vernünftigerweise als (Anschein einer) Zustimmung (erweckt) betrachten kann.
4.6. Der Lieferant kann nicht an das Angebot gebunden werden, wenn der Abnehmer vernünftigerweise erkennen kann, daß das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder einen Schreibfehler enthält.
5. Ausführung des Vertrages
5.1. Der Lieferant wird sich bemühen, den Vertrag zum Nutzen des Kunden zu erfüllen.
5.2. Alle vom Lieferanten ausgeführten Tätigkeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung ausgeführt.
5.3. Der Auftraggeber erkennt an, daß die Erfüllung des Vertrages teilweise von seiner Zusammenarbeit mit dem Lieferanten abhängt. Der Auftraggeber leistet daher alle erforderliche Mitwirkung, um eine rechtzeitige und korrekte Ausführung des Vertrags durch den Lieferanten zu ermöglichen. Dies bedeutet insbesondere, daß der Auftraggeber alle Daten und Informationen, die der Lieferant als notwendig oder erwünscht angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muß, daß sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, rechtzeitig und korrekt zur Verfügung stellt und daß der Auftraggeber rechtzeitig mitarbeitet. Wenn der Auftraggeber die erforderlichen oder gewünschten Daten und Informationen nicht zur Verfügung stellt und/oder nicht mitarbeitet, kann der Lieferant nicht für die Folgen garantieren und haftet nicht für diese.
5.4. Der Lieferant ist bei der Ausführung des Vertrages nicht verpflichtet, die Anweisungen und/oder Weisungen des Auftraggebers zu befolgen, insbesondere nicht, wenn diese Anweisungen und/oder Weisungen den Inhalt und/oder den Umfang des Vertrages ändern oder den Vertrag ergänzen. Sofern der Lieferant sich dafür entscheidet, diese Anweisungen und/oder Weisungen zu befolgen, ist er berechtigt, dafür in Absprache mit dem Auftraggeber eine Vergütung in Rechnung zu stellen.
5.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, daß der Lieferant bei der Ausführung des Vertrages teilweise von den Dienstleistungen und/oder Sachen Dritter abhängig sein kann. Der Lieferant haftet nicht für (die Inanspruchnahme von) Dienste(n) und/oder Sachen von Dritten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5.6. Die vom Lieferanten genannten Fristen für die Ausführung und/oder Vollendung des Vertrages sind immer nur als Richtwerte zu verstehen. Diese Fristen sind niemals strikte Fristen. Bei Überschreitung einer Frist ist der Lieferant nur dann in Verzug, wenn der Abnehmer dem Lieferanten eine Inverzugsetzung zukommen lässt, in der dem Lieferanten eine angemessene Frist zur weiteren Erfüllung gesetzt wird.
5.7. Der Lieferant verkauft u.a. Produkte mit einem Verfallsdatum. Die vom Lieferanten an den Abnehmer gelieferten Produkte müssen eine Haltbarkeit von mindestens 3 (drei) Monaten haben. Es ist dem Lieferanten jedoch gestattet, Produkte mit einer kürzeren Haltbarkeitsdauer anzubieten; in diesem Fall ist dies im Angebot anzugeben.
6. Konto
6.1. Der Kunde kann auf der Website ein Konto einrichten. Um ein Konto einzurichten, muss der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse und die richtigen geschäftlichen und/oder persönlichen Daten angeben. Der Kunde erklärt und garantiert, dass die angegebenen Informationen korrekt und vollständig sind und dass sie während der Nutzung des Kontos auf dem neuesten Stand, korrekt und vollständig gehalten werden.
6.2. Das Konto des Kunden ist rein persönlich. Der Kunde darf das Konto nicht weitergeben oder zulassen, dass es von anderen Personen genutzt wird.
6.3. Der Kunde ist für die Sicherheit des Kontos verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geheimhaltung (der Kombination von) Zugangsschlüsseln.
6.4. Der Lieferant geht davon aus, dass alle Handlungen mit dem Konto, einschließlich der Erteilung von Aufträgen, vom Kunden durchgeführt werden. Der Auftraggeber ist selbst voll verantwortlich und haftbar für alle Handlungen, die über das Konto ausgeführt werden.
6.5. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er eine unberechtigte Nutzung seines Kontos vermutet und/oder feststellt. In einem solchen Fall kann der Lieferant das Konto (vorübergehend oder anderweitig) schließen oder andere Maßnahmen ergreifen.
6.6. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zu einem Kundenkonto jederzeit zu schließen oder auszusetzen.
7. Lieferung der Produkte
7.1. Der Lieferant bemüht sich nach Kräften, dem Kunden die Produkte vertragsgemäß zu liefern.
7.2. Der Ort der Lieferung ist die vom Auftraggeber dem Lieferanten für die Lieferung mitgeteilte Adresse. Die Kosten für die Lieferung sind im Angebot angegeben.
7.3. Der Lieferant wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Produkte innerhalb der vereinbarten Lieferfrist an den Auftraggeber zu liefern.
7.4. Alle Lieferfristen sind Richtwerte. Der Abnehmer kann aus den genannten Fristen keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Lieferfrist gibt dem Abnehmer nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen und/oder Schadenersatz zu verlangen.
7.5. Wenn sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweist, wird sich der Lieferant bemühen, dem Abnehmer ein Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Eine eventuelle Preisdifferenz geht zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
7.6. Die Gefahr des Verlustes, des Diebstahls, der Unterschlagung oder der Beschädigung der gelieferten Produkte geht in dem Moment auf den Auftraggeber über, in dem sie in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Auftraggebers oder eines Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers gebracht werden.
8. Pflicht zur Kontrolle
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Gelieferte sofort nach der Lieferung zu prüfen.
8.2. Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten eventuelle Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch 14 (vierzehn) Tage nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine längere Frist vor. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gelten die gelieferten Sachen als unwiderruflich und bedingungslos vom Abnehmer angenommen.
8.3. Der Auftraggeber wird dem Lieferanten jederzeit die Möglichkeit geben, die geäußerte Beanstandung zu überprüfen und wird ihm dabei jede zumutbare Unterstützung gewähren.
8.4. Die Rücksendung von Produkten durch den Abnehmer oder im Namen des Abnehmers erfolgt nur nach Ausfüllen des vom Lieferanten zu diesem Zweck bereitgestellten Rücksendeformulars. Das Risiko des Verlusts, des Diebstahls, der Unterschlagung oder der Beschädigung der zurückgesandten Produkte geht in dem Moment auf den Lieferanten über, in dem der Lieferant dem Abnehmer die Vergütung für die Produkte gutgeschrieben hat. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Risiko beim Auftraggeber.
8.5. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, haben Verstöße des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieses Artikels das Erlöschen aller Ansprüche des Auftraggebers zur Folge.
9. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
9.1. Der Lieferant bleibt Eigentümer von Waren, Eigentumsrechten und ähnlichen Rechtsobjekten, wie z.B. gelieferten Produkten, solange der Kunde:
9.1.1. seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt;
9.1.2. die im Rahmen des Vertrages geleisteten oder zu leistenden Arbeiten nicht bezahlt; oder
9.1.3. Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages ergeben, wie z.B. Schadenersatz, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt.
9.2. Solange die vom Lieferanten gelieferten Sachen unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des vorigen Absatzes stehen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, sie zu belasten.
9.3. Nachdem der Lieferant den Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, darf er das Gelieferte, auf dem der Eigentumsvorbehalt ruht, sofort zurückholen. Der Abnehmer wird dem Lieferanten das Betreten des Ortes/der Orte gestatten, an dem/denen sich die gelieferten Sachen befinden.
9.4. Wenn die Produkte vom Lieferanten noch nicht geliefert worden sind, aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis vom Abnehmer nicht wie vereinbart bezahlt worden ist, hat der Lieferant ein Zurückbehaltungsrecht. Die Produkte werden dann erst geliefert, wenn der Auftraggeber vollständig und vereinbarungsgemäß gezahlt hat.
10. Garantien
10.1. Die vom Lieferanten gelieferten Produkte entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch bestimmt sind.
10.2. Das im vorigen Absatz Gesagte gilt für Produkte, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Abnehmer selbst prüfen, ob die Produkte für die Verwendung dort geeignet sind und die an sie gestellten Bedingungen erfüllen.
10.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten eventuelle Beanstandungen im Rahmen der Garantien innerhalb von 2 (zwei) Monaten nach Feststellung mitzuteilen.
10.4. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, sich auf irgendeine Garantie zu berufen, wenn die Mängel und/oder Fehler ganz oder teilweise die Folge einer unsachgemäßen, nachlässigen oder unsachgemäßen Benutzung sind. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf die Verwendung für andere Zwecke und/oder Anwendungen als die, für die die gelieferten Produkte bestimmt sind.
10.5. Bezieht sich die Garantie auf ein von einem Dritten hergestelltes Produkt, so beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller dieses Produkts gewährte Garantie.
11. Preis und Zahlung
11.1. Alle Preise, die der Lieferant im Angebot angibt, sind in Euro und enthalten die Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
11.2. Wenn Produkte in Länder außerhalb der Europäischen Union geliefert werden, können zusätzliche Kosten entstehen, für die der Lieferant nicht verantwortlich ist, wie z.B. Zölle, Steuern oder Überweisungs- oder Wechselkosten von Kreditinstituten. Diese Kosten gehen immer zu Lasten des Auftraggebers, ebenso wie die Kosten für die Überweisung von Geldbeträgen, unabhängig davon, wohin die Produkte geliefert werden.
11.3. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, sind die vom Kunden geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen.
11.4. Der Abnehmer garantiert die Richtigkeit der von ihm an den Lieferanten übermittelten Zahlungsangaben. Der Abnehmer ist verpflichtet, dem Lieferanten Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten in den von ihm angegebenen oder vom Lieferanten erwähnten Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
11.5. Wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, ist er von Rechts wegen in Verzug. Nachdem der Abnehmer vom Lieferanten über die verspätete Zahlung in Kenntnis gesetzt worden ist und der Lieferant dem Abnehmer eine Frist von 14 (vierzehn) Tagen gesetzt hat, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, schuldet der Abnehmer die gesetzlichen Zinsen auf den nach der nicht erfolgten Zahlung innerhalb dieser 14-tägigen Frist geschuldeten Betrag und ist der Lieferant in diesem Fall berechtigt, dem Abnehmer die außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden in Übereinstimmung mit der Staffel Buitengerechtelijke Incassokosten (BIK) berechnet.
11.6. Im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Umschuldung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Abnehmer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, ist der Lieferant unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und/oder gesetzlichen Rechte berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne daß dem Lieferanten irgendeine Verpflichtung, wie etwa eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz, obliegt. Die Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Abnehmer sind in diesen Fällen sofort fällig und zahlbar.
12.Rechte an geistigem Eigentum
12.1. Alle Rechte am geistigen Eigentum an allen im Rahmen des Vertrags gelieferten und/oder entwickelten oder zur Verfügung gestellten Waren und/oder Dienstleistungen, wie z.B. Entwürfe, Waren, Dienstleistungen, Know-how, Logos, Videoclips, Filme, Fotos, Texte, Handelsnamen und Marken und/oder andere Informationen, an denen Rechte am geistigen Eigentum bestehen können, liegen beim Lieferanten und/oder seinen Lizenzgebern.
12.2. Der Abnehmer erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die ihm aufgrund des Vertrages oder des Gesetzes zustehen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Auftraggeber nur ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die vom Lieferanten entwickelten oder zur Verfügung gestellten Werke für sich selbst und nur für den Zweck des Vertrages zu nutzen.
13. Datenschutz
13.1. Während der Nutzung der Website, der Ausführung des Vertrags und des Besuchs des Kunden beim Lieferanten kann der Kunde dem Lieferanten Daten zur Verfügung stellen und der Lieferant kann Daten vom Kunden sammeln. Wenn diese Daten persönliche Daten enthalten, werden sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften verarbeitet. Wenn der Anbieter als Datenverantwortlicher im Sinne des AVG gilt, wird der Anbieter diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung verarbeiten.
14. Haftung
14.1. Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Produkte oder aus einer unerlaubten Handlung oder auf andere Weise ergeben, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
14.2. Wenn der Lieferant dem Abnehmer aus welchem Grund auch immer für einen Schaden haftet, haftet er, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur für den direkten Schaden des Abnehmers pro Ereignis (eine Reihe von aufeinanderfolgenden Ereignissen gilt als ein Ereignis) bis zu dem Betrag, der von der Versicherung des Lieferanten in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird.
14.3. Wenn, aus welchem Grund auch immer, aus einer Versicherung nicht gezahlt werden kann, beschränkt sich die Haftung des Lieferanten, soweit gesetzlich zulässig, auf höchstens den Betrag, den der Lieferant vom Auftraggeber für die Leistung erhalten hat, aus der der Schaden entstanden ist.
14.4. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
14.4.1. materielle Schäden an Sachen;
14.4.2. die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des direkten Schadens, der als Folge des Ereignisses, auf dem die Haftung beruht, zu erwarten war, aufgewendet wurden; und
14.4.3. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Schadensursache entstanden sind.
14.5. Die Haftung des Lieferanten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist, soweit gesetzlich zulässig und abweichend vom Vorstehenden, auf einen Betrag von 1.250.000 € (eine Million zweihundertfünfzigtausend Euro) begrenzt.
14.6. Jede Haftung des Lieferanten für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Unter indirekten Schäden sind alle Schäden zu verstehen, die keine direkten Schäden im Sinne der obigen Definition sind, darunter in jedem Fall Folgeschäden. Unter Folgeschäden werden Verluste, entgangene Einsparungen, verminderter Firmenwert, Schäden durch Betriebsstagnation, Schäden infolge von Ansprüchen der Kunden des Auftraggebers und Kosten zur Vermeidung oder Feststellung von Folgeschäden verstanden.
14.7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nur im Falle von Vorsatz und/oder bewusster Fahrlässigkeit des Lieferanten und/oder seiner Geschäftsleitung nicht.
14.8. Sofern die Erfüllung durch den Lieferanten nicht dauerhaft unmöglich ist, entsteht die Haftung des Lieferanten wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung des Vertrages nur dann, wenn der Auftraggeber den Lieferanten in Verzug setzt, wobei dem Lieferanten eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels eingeräumt wird, und der Lieferant auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin in der Erfüllung seiner Verpflichtungen zurechenbar versagt.
14.9. Jede Schadensersatzforderung des Auftraggebers, die vom Auftraggeber nicht spezifiziert und ausdrücklich gemeldet wurde, verjährt bereits nach Ablauf von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach Entstehen der Forderung. Die Verpflichtung des Kunden zur Reklamation bleibt davon unberührt.
14.10. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die er dem Lieferanten zur Verfügung stellt, und ist für diese verantwortlich. Der Lieferant haftet in keinem Fall für Schäden, die der Abnehmer infolge von unrichtigen oder unvollständigen Daten erleidet, die er übermittelt hat.
15. Höhere Gewalt
15.1. Im Falle höherer Gewalt ist der Lieferant nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen und haftet nicht gegenüber dem Kunden. Als höhere Gewalt gelten u.a. Krankheit von Mitarbeitern und/oder Abwesenheit von Mitarbeitern, die für die Lieferung der Dienstleistungen und/oder Produkte entscheidend sind, Unterbrechungen der Stromversorgung, Streiks, Unruhen, Krieg, staatliche Maßnahmen, Feuer, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Versäumnisse von Zulieferern des Lieferanten, Versäumnisse von durch den Lieferanten beauftragten Dritten, Hardwareausfälle, Ausfälle von (Telekommunikations-)Netzen, Epidemien, Pandemien, staatliche Maßnahmen und alle anderen äußeren Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen.
15.2. Wenn die höhere Gewalt mindestens 30 (dreißig) Tage andauert, sind sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sie verpflichtet sind, irgendeinen Schaden im Zusammenhang mit dieser Auflösung zu ersetzen.
Dauer und Beendigung des Vertrages
16.1. Wenn und soweit es sich bei dem Vertrag zwischen den Parteien um einen Dauerleistungsvertrag handelt, wird der Vertrag für die darin vereinbarte Laufzeit geschlossen, andernfalls gilt die Laufzeit von 1 (einem) Jahr.
16.2. Der befristete Vertrag zwischen Lieferant und Verbraucher wird nach Ablauf dieser Befristung stillschweigend in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, es sei denn, der Lieferant oder der Verbraucher kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat vor Ablauf der betreffenden Frist.
16.3. Der befristete Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer, der kein Verbraucher ist, verlängert sich nach Ablauf dieser Befristung stillschweigend um denselben Zeitraum, es sei denn, der Lieferant oder der Abnehmer, der kein Verbraucher ist, kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat vor Ablauf des betreffenden Zeitraums.
16.4. Die Parteien können den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat kündigen.
16.5. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages aufzulösen, wenn die andere Partei auch nach ordnungsgemäßer Inverzugsetzung und Ablauf der darin gesetzten angemessenen Fristen den Vertrag weiterhin nicht erfüllt.
16.6. Die vom Lieferanten vor der Auflösung bereits erbrachten Leistungen und die damit verbundene(n) Zahlungsverpflichtung(en) des Abnehmers sind im Falle der Auflösung nicht Gegenstand der Rückabwicklung.
16.7. Beträge, die der Lieferant vor der Auflösung des Vertrages im Zusammenhang mit dem, was er in Erfüllung des Vertrages bereits geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben fällig und sind zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages sofort zahlbar.
16.8. Alle Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Beendigung des Vertrages überdauern sollen, bleiben nach einer solchen Beendigung in Kraft. Zu diesen Bestimmungen gehören u. a. die Bestimmungen über die Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung des Lieferanten, die Rechte an geistigem Eigentum, das anwendbare Recht, die zuständigen Gerichte und diese Bestimmung.
17. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei der Lieferung von Produkten
17.1. Ein Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Lieferant kann den Verbraucher nach dem Grund für die Auflösung fragen, aber der Verbraucher ist nicht verpflichtet, diesen anzugeben.
17.2. Die im vorigen Absatz genannte Bedenkzeit beginnt am Tag nach:
17.2.1. dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat;
17.2.2. dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das letzte Produkt erhalten hat, wenn der Verbraucher mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden;
17.2.3. der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat, wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht; oder
17.2.4. der Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Produkt erhalten hat, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der die regelmäßige Lieferung von Produkten während eines bestimmten Zeitraums vorsieht.
18. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei der Erbringung von Dienstleistungen
18.1. Der Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Tag, an dem der Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Anbieter kann den Verbraucher nach dem Grund für die Auflösung fragen, der Verbraucher ist jedoch nicht verpflichtet, diesen anzugeben.
19. Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen des Widerrufsrechts
19.1. Während der Widerrufsfrist hat der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig zu behandeln. Der Verbraucher darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder benutzen, wie es zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderlich ist. Dabei ist davon auszugehen, dass der Verbraucher das Produkt nur so behandeln und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte.
19.2. Die Kosten für die Rücksendung eines Produkts im Rahmen des Widerrufsrechts gehen zu Lasten des Verbrauchers.
19.3. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, erstattet der Lieferant alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, einschließlich der vom Lieferanten in Rechnung gestellten Lieferkosten für das zurückgesandte Produkt. Die vom Lieferanten in Rechnung gestellten Versandkosten werden dem Verbraucher nicht zurückerstattet, wenn das zurückgesandte Produkt Teil einer Bestellung mit mehreren Produkten ist und nicht alle Produkte zurückgesandt werden. Wenn der Verbraucher eine teurere Art der Lieferung des Produkts als die billigste Standardlieferung gewählt hat, ist der Lieferant nur zur Erstattung des Betrags für die billigste Standardlieferung verpflichtet,
19.4. Für diese Rückzahlung verwendet der Lieferant dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich ein anderes Zahlungsmittel vereinbart.
20. Ausschluss des Rücktrittsrechts
20.1. Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind Fernabsatzverträge:
20.1.1. die sich auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat und die innerhalb der Bedenkzeit auftreten können;
20.1.2. wenn der Verbraucher den Lieferanten ausdrücklich aufgefordert hat, ihn zu besuchen, um dort dringende Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchzuführen, mit Ausnahme von:
20.1.2.1. zusätzliche Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat;
20.1.2.2. die Lieferung von anderen Produkten als denjenigen, die für die Durchführung der Wartung oder Reparatur erforderlich sind;
20.1.3. in Bezug auf Produkte, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind
20.1.4. für Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit unwiderruflich mit anderen Gegenständen vermischt werden;
20.1.5. in Bezug auf Produkte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung aufgebrochen wurde;
20.1.6. bei der Erbringung von Dienstleistungen nach Erfüllung des Vertrages, wenn mit der Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und der Verbraucher erklärt hat, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, sobald der Lieferant den Vertrag erfüllt hat.
21. Beanstandungen
21.1. Der Kunde kann sich mit seinen Beschwerden an den Kundendienst des Lieferanten wenden.
21.2 Beschwerden über die Erfüllung des Vertrages müssen dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Auftreten der Beschwerde beim Abnehmer gemeldet werden. Der Abnehmer muß die Beschwerde vollständig und deutlich beschreiben und dem Lieferanten melden.
21.3 Der Lieferant ist verpflichtet, Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten und wird sich bemühen, dies innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen zu tun. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem die Beschwerde beim Lieferanten eingeht. Wenn die Bearbeitung einer Beschwerde voraussichtlich länger dauern wird, wird der Lieferant sich bemühen, den Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen und ihm auch eine ungefähre Frist für die Bearbeitung der Beschwerde anzugeben.
21.4 Der Auftraggeber wird dem Lieferanten in jedem Fall eine Frist von 4 (vier) Wochen einräumen, um die Reklamation in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen. Wenn die Reklamation nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen einvernehmlich gelöst werden kann, steht es dem Auftraggeber frei, nach Ablauf dieser Frist ein Streitverfahren im Sinne des folgenden Artikels einzuleiten.
22. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
22.1. Auf den Vertrag, das Angebot, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtshandlungen und Streitigkeiten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
22.2 Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
22.3. Für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das zuständige Gericht des Bezirks zuständig, in dem der Lieferant seinen Sitz hat, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
23. Sonstige Bestimmungen
23.1. Unter "schriftlich" wird in diesen Bedingungen auch die Kommunikation pro E-Mail verstanden, vorausgesetzt, dass die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts der Kommunikation hinreichend festgestellt wurden.
23.2. Jede Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten.
23.3. Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website abrufbar oder wird dem Abnehmer während der Ausführung des Vertrags zur Kenntnis gebracht. Wenn die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu führt, dass die vom Lieferanten zu erbringende Leistung wesentlich von der vom Lieferanten zugesagten Leistung abweicht, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
23.4. Der Lieferant ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen, mit der Maßgabe, dass der Verbraucher dann das Recht hat, den Vertrag aufzulösen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.
23.5. Weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag noch irgendein anderer Vertrag zwischen Lieferant und Abnehmer führen zu irgendeiner Form eines Arbeitsverhältnisses, einer Partnerschaft oder irgendeines anderen Rechtsverhältnisses zwischen Lieferant und Abnehmer.